Die bundesweit an rund 160 Standorten aktive Asklepios Kliniken Gruppe hat für ihre Akutkliniken zusätzliche Beatmungsgeräte und Monitoringgeräte gekauft. Dadurch können 500 zusätzliche Intensiv- und Beatmungsbetten durch Asklepios bereitgestellt werden. Bis Ende Mai sollen alle neuen Plätze einsatzbereit sein. Aktuell verfügen die Asklepios Kliniken deutschlandweit über rund 800 Beatmungsbetten, davon rund 300 in Hamburg, wo die Klinikgruppe sieben große Krankenhäuser der Maximalversorgung betreibt.
„Wir haben die Möglichkeit, unsere Beatmungskapazitäten massiv auszubauen und zusätzliche Intensivbetten bereitzustellen“, sagt Kai Hankeln, Vorstandsvorsitzender (CEO) der Asklepios Kliniken. „Wir haben die Länder und den Bund gebeten, unsere Kliniken bei den zentralen Bestellungen der Beatmungsgeräte zu berücksichtigen und beantragen Fördermittel für den Aufbau zusätzlicher Intensiv- und Beatmungskapazitäten. Zusätzlich bringen wir selbstverständlich alle verfügbaren Ersatzgeräte aus unseren Beständen in Einsatz. Das gilt auch für die jetzt zusätzlich beschafften 500 Intensiv- und Beatmungsplätze, nebst zugehörigen Überwachungseinheiten. Aktuell machen wir uns aber am meisten Sorgen um die Rehakliniken. Diese müssen die Akuthäuser bei der Herausforderung unterstützen und leichtere Patienten versorgen. Dazu muss der Bund dringend ein Reha-Sicherungs-Paket auf den Weg bringen“, so der Vorstandsvorsitzende.
Auch die DEGEMED weist in einer Pressemeldung darauf hin, dass die aktuell geplanten Rettungspakete der Bundesregierung zwar auch die Reha-Kliniken stabilisieren sollten, nach den jetzt vorliegenden Gesetzentwürfen allerdings eine eindeutige Regelungslücke vorliege: „Nach dem COVID-19 Krankenhausentlastungsgesetz können Reha-Kliniken in die medizinische Gesamtversorgung einbezogen werden und die Versorgung von allen akut-stationären Patienten übernehmen. Sie werden für die Leistungen dann wie Krankenhäuser bezahlt. Davon profitieren diejenigen Reha-Kliniken, die diese Aufgaben übernehmen. Für alle übrigen Reha-Kliniken im Geltungsbereich des SGB V entstehen jedoch Versorgungsdefizite, aufgrund des Rückgangs von Rehabilitanden aus Akut-Kliniken oder weil Rehabilitanden aus anderen Gründen die Reha derzeit nicht antreten.“
Ausfälle von Patienten hätten auch andere, vor allem soziale Einrichtungen. Hierfür soll der Entwurf des Gesetzes für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) greifen: „Derzeit sind in diesem Entwurf die Reha-Kliniken für Ausfälle im Geltungsbereich des SGB V ausdrücklich ausgeschlossen. Das heißt, dass Reha-Kliniken, die nicht Teil der medizinischen Versorgung durch Tätigkeiten als Krankenhaus sind und keine Rehabilitanden haben, keinen finanziellen Ausgleich erhalten.“ Bis zur Verkündigung des Gesetzes arbeite die DEGEMED mit Hochdruck daran, dass die Einschränkungen im Sozialschutz-Paket für den Geltungsbereich des SGB V gestrichen werden.