Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. hat sein jährlich neu erscheinendes Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern aktualisiert. Das Merkblatt folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Steuererklärung 2019 und soll daher schnelle und praxisnahe Hilfe beim Ausfüllen dieser Vordrucke bieten. Denn der Aufbau der Formulare hat sich gegenüber den Vorjahren verändert. Behinderungsbedingte Aufwendungen wie Fahrt- und Umbaukosten sind jetzt zum Beispiel in der neuen „Anlage Außergewöhnliche Belastungen“ anzugeben. Erläutert wird ebenfalls, unter welchen Voraussetzungen Krankheitskosten bei der Steuer berücksichtigt werden können.
Aktuelle Informationen gibt es darüber hinaus zum Kindergeld. Der Kinderfreibetrag wurde zum 1. Januar 2020 auf 2.586 Euro – bzw. bei zusammenveranlagten Eltern auf 5.172 Euro – erhöht. Gestiegen auf nunmehr 9.408 Euro ist ferner der Grundfreibetrag, der für den Kindergeldanspruch von Eltern, die ein erwachsenes Kind mit Behinderung haben, von Bedeutung ist.
Das Steuermerkblatt können Sie hier downloaden.