UN-BRK: Über den Tellerrand blicken

Deutschland, Österreich und die Schweiz haben die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) ratifiziert, sich zu ihren Zielen bekannt und die Umsetzung auf nationaler Ebene beschlossen. Dennoch gehen die drei Länder in Teilen unterschiedliche Wege hin zu einer inklusiven Gesellschaft. Die international besetzte Fachtagung „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland, Österreich und der Schweiz – Ausblicke nach den Prüfungen der Staatenberichte“ am 20./21. Juni in Kassel soll die nationalen Eigenheiten beleuchten und Raum für gegenseitige Impulse geben.

Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen überwacht die weltweite Umsetzung der UN-BRK. Als Ergebnis der regelmäßigen Staatenprüfverfahren veröffentlicht er „Abschließende Bemerkungen“ (Concluding Observations). Im Oktober 2023 erhielt Deutschland mit den Abschließenden Bemerkungen des Ausschusses zahlreiche Empfehlungen und Forderungen zur Umsetzung der UN-BRK in den nächsten Jahren. Auch Österreich und die Schweiz müssen sich an den Abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses messen lassen. Zugleich bieten sie konkrete Anhaltspunkte für eine Weiterentwicklung von Inklusion und Teilhabe.

Auf der Veranstaltung werden zunächst das Staatsberichtsverfahren und die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland, Österreich und der Schweiz vorgestellt. Am zweiten Tag widmet sich die Tagung unter anderem der gleichberechtigten Anerkennung rechtlicher Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen, dem Zugang zum Recht sowie dem Recht auf Bildung und auf Arbeit. In allen drei Ländern gibt es im Sinne von Art. 24 UN-BRK Bemühungen um ein inklusiveres Schulwesen. Zugleich bestehen Sonderschulen und Förderschulen weiter oder werden sogar ausgebaut. Art. 27 UN-BRK fordert die Realisierung des Rechts auf Arbeit in einem inklusiven Arbeitsmarkt. In Deutschland und Österreich gibt es Beschäftigungspflichten für Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes, in der Schweiz wird darüber diskutiert. Alle drei Länder haben eine Regelung zum Vorrang der Rehabilitation vor Rente; alle erleben eine Debatte über die Zukunft von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Die rechtlichen und politischen Aspekte sollen mit besonderem Blick auf die Partizipation von Menschen mit Behinderungen durch ihre Verbände diskutiert werden. Es wirken Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Politik und Verbänden an der Fachtagung mit.

Die Veranstaltung ist Teil des Kooperationsprojekts „Zugänglichkeit – Inklusion – Partizipation. Nachhaltige Teilhabe an Arbeit durch Recht“ (ZIP – NaTAR), das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird.

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