Wie am gestrigen Tag bekannt wurde, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine überarbeitete Fassung des Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz (RISG) in die regierungsinterne Abstimmung gegeben. Neben einer Namensänderung in „Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG)“ soll es auch Änderungen bezüglich des Vorrangs der stationären Versorgung gegenüber einer außerklinischen Intensivpflege geben. Weitere Details können Interessierte direkt auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums nachlesen: www.bundesgesundheitsministerium.de.
In wie weit diese Änderungen eine tatsächliche Verbesserung des Erstentwurfs darstellen, sorgt nach wie vor für Diskussionsstoff. Zwar wurden Anregungen in Teilen aufgegriffen, aber gerade die Änderung, dass Intensivpflege-Patienten, die am sozialen Leben teilhaben und bereits heute zu Hause betreut werden, einen unbefristeten Bestandsschutz erhalten führt unweigerlich zu der Frage, was aus denen wird, die erst später zu Betroffenen werden. Hier wird nach wie vor auf eine Einzelfallprüfung verwiesen. Auch andere Punkte scheinen hinterfragenswert: Wie wirkt sich der geänderte Entwurf auf Wachkomapatienten aus und was ist mit betroffenen Kindern ab Volljährigkeit? Die Änderungen werden wohl vorerst nicht zu einer allgemeinen Beruhigung von intensivpflegerischbedürftigen und beatmeten Menschen und deren Angehörigen und Freunden führen. Auch die Mahnwache, die bereits in der 16. Woche freitags (11 bis 13 Uhr) vor dem Bundesministerium für Gesundheit in Berlin stattfindet, wird aufrechterhalten. Die Petition zum Stopp des RISG kann nach wie vor gegengezeichnet werden. Aktuell haben bereits mehr als 137.300 Menschen unterschrieben, Tendenz steigend.