Wie der Sozialverband VdK berichtet, soll die Unterhaltspflicht von Angehörigen von Menschen mit Behinderungen zukünfig begrenzt werden. Erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro sollen Zuzahlungen für die Eingliederungshilfe und zur Pflege geleistet werden.
Diese Meldung bezieht sich auf ein Gesetz, das Mitte August vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Damit greift der Gesetzgeber eine langjährige Forderung des Sozialverbands VdK auf. Bereits Ende April gab es einen entsprechenden Arbeitsentwurf, denn im Koalitionsvertrag war eine entsprechender Punkt vereinbart worden.
„Angehörige leisten wertvolle Arbeit, egal, ob sie sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern oder ihr Leben lang für ihre Kinder mit Behinderung da sind“, unterstreicht die VdK-Präsidentin Verena Bentele. Das geplante Gesetz wird in vielen Fällen für Entlastung sorgen.