Online-Diskussion zu den Budgets für Arbeit/Ausbildung als Weichenstellung
Trotz zahlreicher Anstrengungen ist der allgemeine Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen bis heute nicht frei zugänglich. Auch die mit der Reform durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) eingeführten Instrumente Budget für Arbeit (BfA) und Budget für Ausbildung erzielen noch nicht die beabsichtigte Wirkung. Dabei könnten sie vor allem für Menschen mit kognitiver oder mit seelischer Beeinträchtigung eine Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) bedeuten. Dies ist Anlass für eine offene Online-Diskussion der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) ab dem 11. Oktober 2023 unter Beteiligung von Expertinnen und Experten.
Mit der Reform durch das BTHG sollten Fehlsteuerungen in die Eingliederungshilfe vermieden und der Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert werden. Für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen bleibt es dennoch besonders schwer, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen außerhalb der Werkstatt zu finden und zu behalten. Sie sind die mit Abstand größte Gruppe der in WfbM beschäftigten Menschen; die Vermittlungsquoten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bleiben gering („Einmal WfbM, immer WfbM“). Um Exklusionsrisiken beispielsweise am Übergang von der Schule ins Arbeitsleben zu begegnen, sind eine am persönlichen Lebenslauf orientierte Teilhabeplanung und koordinierende Leistungsgewährung grundlegend. Auch die Potenziale des BfA und des Budgets für Ausbildung gilt es zu nutzen. Untersuchungen zeigen jedoch noch erhebliche Abstimmungslücken zwischen den verantwortlichen Akteuren und Beratungsbedarf von Menschen mit Behinderungen beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Im Online-Forum „Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht“ (FMA) stehen zwischen dem 11. und 31. Oktober 2023 förderliche und hemmende Faktoren bei der Inanspruchnahme der Budgets im Mittelpunkt, u. a.:
- Welchen besonderen Herausforderungen begegnen Menschen mit kognitiven und seelischen Beeinträchtigungen in der Arbeitswelt?
- Welche Erfahrungen machen Arbeitgeber und Auszubildende/Beschäftigte mit dem Budget für Ausbildung oder dem BfA?
- Wie können Informationen über die beiden Leistungen besser vermittelt werden?
- Welche Rahmenbedingungen unterstützen eine Inanspruchnahme?
- Wie lassen sich Bewilligungsverfahren verlässlicher gestalten?
Zur Klärung der Diskussionsthemen stehen Expertinnen und Experten zur Verfügung.
Zur Online-Diskussion geht´s hier.
Die Veranstaltung ist Teil des Kooperationsprojekts „Zugänglichkeit – Inklusion – Partizipation. Nachhaltige Teilhabe an Arbeit durch Recht (ZIP – NaTAR)“, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Über die DVfR
Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) ist die einzige Vereinigung in Deutschland, in der Vertreterinnen und Vertreter aller Akteure im Bereich Rehabilitation und Teilhabe gleichberechtigt zusammenwirken: Selbsthilfe- und Sozialverbände, Sozialleistungsträger, Rehabilitationseinrichtungen und -dienste, Reha-Expertinnen und
-Experten sowie Berufs- und Fachverbände. Die Mitglieder der DVfR und ihre Partner in
Politik, Wirtschaft und Gesellschaft engagieren sich gemeinsam in einem interdisziplinären und sektorenübergreifenden, konsensorientierten Diskurs zur Weiterentwicklung von Rehabilitation und selbstbestimmter Teilhabe.
Über Reha-Recht.de
Das Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht unter www.reha-recht.de dient als Plattform für die Verbreitung der nicht hinreichend bekannten, zuletzt durch das Bundesteilhabegesetz geänderten Rechtsnormen vor allem des SGB IX. Hierzu werden die aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungspraxis sowie Gesetzgebungsprozesse analysiert und kommentiert. Der juristischen Fachöffentlichkeit und Akteuren in Betrieben, Institutionen und Verbänden steht damit ein Forum für den interdisziplinären Austausch zu Rechtsfragen zur Verfügung. Ziel ist es, die Anwendung und Weiterentwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts zu unterstützen.