Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) bietet am 26. und 27. April 2021 eine interdisziplinäre Online-Fachtagung zum Thema Teilhabekonzepte nach schweren Erkrankungen an, zu denen auch der Schlaganfall zählt.
Inhalt der Tagung ist die Gestaltung einer nachhaltigen Rückkehr ins Arbeitsleben mit Blick auf die spezifischen Bedarfslagen im Spannungsfeld sozialrechtlicher, arbeitsrechtlicher, medizinischer und lebensweltlicher Fragen. Zu den Veranstaltern gehören neben der DVfR kooperierende Wissenschaftler im Projekt „Partizipatives Monitoring der aktuellen Entwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts bis 2021“.
Die Fachtagung richtet sich an Aktive in der Praxis, die an Wiedereingliederungsprozessen von schwer erkrankten Menschen beteiligt sind, an die damit befassten Wissenschaften sowie an die betroffenen Menschen und ihre Organisationen selbst. Bei der Tagung besteht die Möglichkeit zum interdisziplinären Austausch und zur Vernetzung. Einleitende Vorträge beleuchten insbesondere die empirische Erforschung des Eingliederungsmanagements bei langfristigen Erkrankungen, wie Krebs, Schlaganfall oder psychische Beeinträchtigungen sowie relevante Leistungen zur Teilhabe und deren Koordination durch die beteiligten Akteure. „Basis einer nachhaltigen Wiedereingliederung nach langer Arbeitsunfähigkeit sind Maßnahmen, die sehr genau auf die persönlichen Ressourcen und Grenzen abgestimmt sind und eine individuelle Gestaltung des Arbeitskontextes ermöglichen“, erklärt Dr. med. Matthias Schmidt-Ohlemann, Vorsitzender der DVfR.
Vier Workshops beleuchten die Schwerpunktthemen:
- Grad der Behinderung, Heilungsbewährung und Schwerbehindertenschutz
- Rückkehr und Verbleib im Arbeitsleben von Menschen mit psychischen Erkrankungen
- Soziale Sicherung bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Stufenweise Wiedereingliederung
Im Vorfeld zur Tagung gibt es eine interaktive, öffentliche Online-Diskussion zu der die Teilnehmenden eingeladen sind, sich zu den Themen der Fachtagung zu beteiligen. Das Forum unter https://fma.reha-recht.de steht bereits ab 14. April 2021 zur Verfügung und bleibt rund um die Fachtagung geöffnet.