Guter Erfahrungsaustausch

Auf dem Podium: Dr. Carsten Rensinghoff und Jens Beeck

Ende September nahmen zehn Personen am fünften behindertenpolitischen Stammtisch in der Kleinen Markthalle in Stendal teil. Hierzu begrüßte der Moderator Dr. Carsten Rensinghoff den teilhabepolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Jens Beeck. Und er freute sich über die Wortmeldungen von Menschen mit Behinderungen: So fühlte sich ein Betroffener zum Beispiel durch einen örtlichen Busanbieter diskriminiert. Ihm wurde die Mitfahrt verweigert, weil er die Gesichtsmaske nicht korrekt platziert hatte. Hierzu verwies Dr. Rensinhoff auf §1 Absatz 2 der achten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus vom 15. September 2020. Hier heiße es unter anderem: „Soweit nach dieser Verordnung eine Verpflichtung zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben ist, gilt dies nicht für folgende Personen: 1. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, 2. Gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitperson und im Bedarfsfall für Personen, die mit diesen kommunizieren, 3. Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist in geeigneter Weise (zum Beispiel durch plausible mündliche Erklärung, Schwerbehindertenausweis, ärztliche Bescheinigung) glaubhaft zu machen. Zur Überwachung der Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung eingesetzte Personen sind über die Ausnahmen in geeigneter Weise zu unterrichten.“ In diesem Zusammenhang richtete Jens Beeck seine Hoffnung auf den 01. Januar 2022. Ab dann soll der Öffentliche Personennahverkehr barrierefrei sein.

Ein anderer Betroffener beklagte eine zunehmende Behindertenfeindlichkeit, der er sich in Tangerhütte gegenüber sehe. „Unverständlich erscheint dieser Zustand, weil doch die Lebenshilfe hier ansässig ist“, so Dr. Rensinghoff. Eine Mutter beklagte, dass der Pflegebonus in der Coronakrise nur Pflegekräften aus einem anerkannten Pflegedienst zustehe. Ihr Sohn ist Arbeitgeber für Pflegekräfte, die bei ihm die 24-stündige Pflege zu Hause sicherstellen. „Da der Pflegebedürftige aber keinen anerkannten Pflegedienst betreibt, steht den bei ihm beschäftigten Pflegenden keine Bonuszahlung zu.“

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