Die seit drei Jahren bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen tätige Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) hat ihren dritten Jahresbericht vorgelegt. Mit insgesamt 177 Schlichtungs-Verfahren lag die Zahl 2019 demnach um gut 30 Prozent über dem Durchschnitt der vorherigen Jahre. „Erfreulicherweise konnten deutlich mehr als die Hälfte der Schlichtungsverfahren mit einer gütlichen Einigung abgeschlossen werden. Dieses Ergebnis bestätigt die Tendenz der ersten beiden Berichtszeiträume seit Errichtung der Schlichtungsstelle und unterstreicht, dass das Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG eine Erfolg versprechende Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung zwischen Menschen mit Behinderungen und der Bundesverwaltung ist“, heißt es in der Einleitung. Das vergangene Jahr habe für die Schlichtungsstelle einige beachtliche Herausforderungen bereitgehalten. „Es war stark geprägt durch die Umsetzung einer Vielzahl von Rechtsänderungen im Behindertengleichstellungsrecht. Vor allem die Neuregelungen zur Herstellung digitaler Barrierefreiheit führten zu einem erhöhten Aufklärungsbedarf bei Trägern und Antragstellenden. Die Bearbeitung der damit zusammenhängenden Fragen stellte einen Schwerpunkt im Berichtszeitraum dar.“
Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, betont in seinem Vorwort: „Barrierefreiheit ist kein ’nice to have‘, und die Schlichtungsstelle trägt einen wesentlichen Teil dazu bei, dieses Menschenrecht in gelebtes Recht umzusetzen.“
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