Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom Dezember 2021 muss die Bundesregierung die Triage so regeln, dass Menschen mit Behinderungen geschützt und nicht benachteiligt werden. Dazu hat der Ausschuss „Gesundheit“ des Bundestags für den 16. Februar zu einem Fachgespräch eingeladen.
„Zu diesem Fachgespräch ist kein einziger Behindertenverband eingeladen worden. Partizipation findet praktisch nicht statt, obwohl die UN-Behindertenrechtskonvention genau das vorschreibt“, kritisiert Verena Gotzes, stellvertretende Vorsitzende im Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.
Ziel des Fachgesprächs ist es, die konkrete Umsetzung des BVG-Urteils zur Triage zu klären. Zwei Verbände sowie drei Einzelsachverständige dürfen im Ausschuss „Gesundheit“ dazu ihre Expertise abgeben: die Bundesärztekammer und die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) e.V.
„Mit dem Beginn der Pandemie vor zwei Jahren haben wir unsere Bedenken hinsichtlich einer intensivmedizinischen Priorisierung geäußert. Das BVG hat uns Recht gegeben. Deshalb erwarten wir jetzt, dass die Interessensvertreter der Menschen mit Behinderung bei der Ausgestaltung des Gesetzes mitwirken dürfen“, so Gotzes.
Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember entschieden, dass der Gesetzgeber Art. 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes verletzt hat, weil er es unterlassen hat, Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehender intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benachteiligt wird.