Bundesteilhabegesetz endlich umsetzen und weiterentwickeln!

Einen Tag nach der Bundestagswahl hat das Bundessozialministerium die Ergebnisse der Evaluationen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) veröffentlicht: den Abschlussbericht der Wirkungsprognose und den Abschlussbericht der Finanzuntersuchung.

Das BTHG ist vor acht Jahren in Kraft getreten, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu stärken – und es war mit hohen Erwartungen verbunden. Dennoch wird das BTHG bis heute nur halbherzig umgesetzt, kritisieren die Fachverbände für Menschen mit Behinderung. Die Umsetzung wurde über fünf Jahre mit umfassenden Untersuchungen begleitet. Dabei zeigt sich, dass die Leistungen nicht immer bei den Menschen mit Behinderung ankommen. Dies steht nicht im Verhältnis zu den personellen Ressourcen, die bei Leistungsträgern und Leistungserbringern eingesetzt werden. Hier bestehen Einsparpotentiale, die gebraucht werden, um die Ziele des BTHG zu erreichen.

Damit endlich das Versprechen des BTHG auf mehr Teilhabe eingelöst wird, müssen Bund und Länder deutlich aktiver werden. Menschen mit Behinderung brauchen personenbezogene, passgenaue Unterstützung ohne überbordende Bürokratie. Die Fachverbände haben daher Vorschläge und Forderungen zur Weiterentwicklung der Leistungen für Menschen mit Behinderung ausgearbeitet. Dazu gehört zum Beispiel die Forderung, dass die tatsächlichen Kosten der Unterkunft für Menschen mit Behinderung übernommen werden. Auch machen die Fachverbände konkrete Vorschläge für eine bürokratiearme und schnelle Gewährung der Leistungen. So soll die Stagnation bei der Umsetzung des BTHG überwunden werden, damit die Rechte von Menschen mit Behinderung gestärkt werden und Deutschland der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention näherkommt.

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