Teilhabe und Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen: Entwicklungsaufgaben in den Lebenswelten Bildung – Familie – Sozialraum gemeinsam angehen

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Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht auf Teilhabe, Erziehung und Bildung. Dazu gehören die Förderung ihrer Entwicklung und die Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Entwicklungsaufgaben. Die UN-Kinderrechtskonvention und die UN-Behindertenrechtskonvention formulieren diese menschenrechtlichen Ansprüche. Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen, komplexen Gesundheitsstörungen oder chronischen Krankheiten brauchen nicht selten besondere Hilfen und Vorkehrungen, um ihre Entwicklungsaufgaben bewältigen und Teilhabe und Selbstbestimmung erreichen zu können. Das bedeutet für sie und ihre Familien oft eine besondere Herausforderung.

Vielfach benötigen sie in Abhängigkeit von ihren eigenen Ressourcen flexible Anpassungen des regulären Erziehungs- und Bildungssystems, dort oft spezifische Unterstützungen und darüber hinaus weitere Leistungen des Gesundheits- und Sozialsystems. Diese Unterstützungsleistungen gilt es bedarfsgerecht zu gestalten. Zu häufig ist dies aber (noch) nicht der Fall. Dadurch werden die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe und eine größtmögliche Selbstbestimmung nicht erreicht. Es kommt zu erheblichen Benachteiligungen, nicht selten verbunden mit Stigmatisierung und Diskriminierung.

Beim Kongress geht es um Kinder mit eingreifenden, gegebenenfalls chronischen körperlichen oder psychischen Gesundheitsbeeinträchtigungen, die eine Verminderung der Funktionsfähigkeit beziehungsweise der Teilhabe im Sinne der ICF sowie der Lebensqualität zur Folge haben. Solche Beeinträchtigungen können zum Beispiel Folgen von Krankheiten oder genetischen Dispositionen sein, mit Auswirkungen und gegebenenfalls entsprechenden Unterstützungsbedarfen unter anderem im motorischen, sensorischen (Sehen, Hören), kognitiven, kommunikativen oder psychoemotionalen Bereich. Die Frage ist, wie für sie in den verschiedenen Lebensbereichen notwendige Anpassungen und Unterstützungen sichergestellt werden können, die den individuellen Bedarfen gerecht werden.

Dies kann insbesondere folgende (Lebens-)Bereiche betreffen:

  • Ermöglichung umfassender Bildung und Erziehung einschließlich des Erreichens des individuell bestmöglichen Bildungsabschlusses
  • Wahrnehmung von Bildungs- und Entwicklungsangeboten in voller Breite und in der erforderlichen individuellen Differenzierung
  • bedarfsgerechte und personbezogene Gestaltung des Bildungs-, Lern-, Lehr- und Unterrichtsprozesses, insbesondere in der Schule, einschließlich der Gestaltung des Lehrplans und des Unterrichts, der Nutzung von Hilfsmitteln und von Nachteilsausgleichen sowie gegebenenfalls einer spezifischen sonderpädagogischen Förderung
  • begleitende Unterstützungsleistungen in Kita und Schule durch Assistenz, Therapie, Hilfsmittelversorgung, psychosoziale Unterstützung (Schulsozialarbeit etc.)
  • bedarfsgerechte Krankenbehandlung einschließlich nichtärztlicher therapeutischer, auch psychotherapeutischer, Leistungen
  • bedarfsgerechte Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • bedarfsgerechte, bildungsförderliche und existenzsichernde finanzielle Leistungen, zum Beispiel durch Berücksichtigung von Mehrbedarfen
  • Unterstützung bei wichtigen biografisch bedeutsamen Übergängen, hier Kita-Schule, Schule-Beruf
  • bedarfsgerechte Unterstützung der Familien von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen
  • Sozialraum, der auch jenseits von Kita und Schule (z.B. bei Sport und Freizeit) altersgemäße Entwicklung, Teilhabe und Selbstbestimmung fördert

Spezifische Unterstützung darf nicht mit Stigmatisierung, Diskriminierung und Exklusion verbunden sein. Lebenswelten für Kinder und Jugendliche sind unter Anerkennung von Diversität zu gestalten: Es ist normal und gut, verschieden zu sein.

Der Kongress der DVfR will dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen die erforderlichen Anpassungen des Regelsystems, die Unterstützungsleistungen und die für sie notwendige Behandlung tatsächlich bekommen. Das heißt, die Erfüllung der Entwicklungsaufgaben und die umfassende Teilhabe und Selbstbestimmung soll dadurch erreicht oder zumindest nachhaltig gefördert und nicht etwa beeinträchtigt werden.

Teilnahmegebühr

130 € für Einzelmitglieder der DVfR / Frühbucher

150 € für Nicht-Mitglieder der DVfR

Der Frühbucherrabatt wird bei einer Anmeldung bis zum 26.9.2025 gewährt. In der Tagungsgebühr sind die Pausenverpflegung und der Umtrunk am 28.10.2025 enthalten. Anreise, Übernachtung und Verpflegung (außerhalb des Veranstaltungsprogramms) sind im Veranstaltungsangebot nicht enthalten.

Anmeldung und Anmeldebestätigung

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bitte melden Sie sich bis spätestens 23.10.2025, 12:00 Uhr, über unsere Website www.dvfr.de an. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung mit Angabe der möglichen Workshops sowie eine Rechnung.

Sofern Sie eine Dolmetschung in Schrift, Deutsche Gebärdensprache oder Leichte Sprache benötigen, melden Sie sich bitte bis 1.9.2025 bei uns.

Stornierung und Umbuchung

Bitte beachten Sie, dass eine Stornierung Ihrer Anmeldung nur bis 13.10.2025 möglich ist. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Eine Ummeldung auf eine andere Person ist bis zum Veranstaltungsbeginn möglich.

Workshops (WS)

Teilnehmende können in ihrer Anmeldung je einen Workshop (WS) aus den WS 1–5 (14:00–15:45 Uhr) und aus den WS 6–10 (16:15–18:00 Uhr) auswählen. Für den Fall einer Überbuchung ist jeweils ein Workshop zweiter Wahl anzugeben. Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldungen.

Übernachtung

Eine eventuell erforderliche Übernachtung buchen Sie bitte selbst. Bitte beachten Sie hierzu die Hotelkontingente der DVfR.

Fortbildungspunkte

  • Der Kongress wird als ärztliche Fortbildung mit CME-Punkten durch die Ärztekammer Berlin anerkannt.
  • Disability Manager können für die CDMP-Weiterbildung 10 Stunden anrechnen lassen.
  • Der Kongress wird als Fortbildung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten mit 10 Fortbildungspunkten durch den DVE anerkannt.
  • Psychotherapeutinnen und -therapeuten können eine Anerkennung bei ihrer Kammer anfragen.

Weitere Informationen wie zum Beispiel das Programm, die Anmeldung usw. finden Sie hier.

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