Europawahl: Betreute dürfen teilnehmen

HammerDas Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass Betreute und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Menschen auf Antrag an der kommenden Europawahl teilnehmen dürfen. Dieser Entscheidung war ein Eilantrag von Abgeordneten der Bundestagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und der FDP vorausgegangen.

Hintergrund ist, dass bestehende Wahlrechtsausschlüsse für behinderte Menschen mit einer Betreuung in allen Angelegenheiten und für Menschen, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, für verfassungswidrig erklärt wurden. Die Streichung dieser Wahlrechtsauschlüsse sollte zum 1. Juli 2019 in Kraft treten. Somit wäre eine Teilnahme an der Europawahl jedoch nicht möglich gewesen. 

Weitere Artikel

Tagesveranstaltung zur Umsetzung der neuen Vorgaben

Eine neue Ausgabe des Innovation Hub mit dem Titel „Von der AKI-Richtlinie bis zur Bundesrahmenempfehlung“ will zu Transparenz und mehr Aufklärung beitragen. Hierzu lädt Christoph...

Gedanken zur Pflegereform

Anlässlich der Bundestagsanhörung zum Pflegeentlastungs- und -unterstützungsgesetz (PUEG) sagt der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Bernd Meurer: „Die Bundesregierung setzt...

Reisen mit dem E-Rollstuhl

Save the date: volles Programm zum halben Preis. Am 27. Juni von 18 bis 19 Uhr findet ein Webinar zum Thema „Reisen mit dem...

Soziale Medien

Letzte Beiträge