Ein neuer Gesetzentwurf, der vorsieht, dass die Intensivpflege mit Beatmung in den eigenen vier Wänden nur noch die absolute Ausnahme sein darf, wurde kürzlich veröffentlicht. Kinder sollen von der neuen Regelung ausgenommen sein, wobei unklar ist, zu welchem Zeitpunkt das Kind dann als Erwachsener eingestuft wird. An Wohngemeinschaften mit Intensivversorgung werden deutlich höhere Qualitätsanforderungen gestellt. Lesen Sie bezüglich der weiteren Inhalte und möglichen Knackpunkte den Kommentar unserer Redakteurin Andrea Linder, der in der in der kommenden Ausgabe der Fachzeitschrift beatmetleben erscheint.