Der Bundestag hat gestern Abend beschlossen, die seit fast vierzehn Jahren unveränderte Vergütung von beruflichen Betreuern um durchschnittlich 17 Prozent zu erhöhen. Das bisherige Vergütungssystem aus der Kombination von Stundensätzen und Stundenzahlen wird durch fallbezogene Monatspauschalen abgelöst. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen, damit das Gesetz so schnell wie möglich in Kraft treten kann.
Die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, nimmt dazu Stellung: „Das war höchste Eisenbahn. Betreuungsvereine und Betreuungsbüros sind finanziell ausgeblutet, manche mussten bereits schließen. Die Erhöhung der Vergütung nach so langer Zeit kann aber nur ein erster Schritt sein. Wir müssen die so wichtige Arbeit der beruflichen Betreuerinnen und Betreuer dauerhaft auf sichere Füße stellen. Wer die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung will, darf nicht an ihren Unterstützern sparen.“
Gerichtlich bestellte Betreuer übernehmen die rechtliche Betreuung von Personen, die aufgrund von körperlichen, geistigen, psychischen oder seelischen Beeinträchtigungen nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbstständig zu regeln. Die kommunalen Betreuungsbehörden und Amtsgerichte stellen einen Betreuungsbedarf fest und setzen einen Betreuer ein, wenn möglich aus dem persönlichen Umfeld. Ist dies aus verschiedenen Gründen nicht möglich, werden Berufsbetreuer oder Vereinsbetreuer von den Amtsgerichten bestellt. Derzeit werden rund 1,3 Millionen Menschen rechtlich betreut.