Der Bundesrat hat am 29. Dezember 2019 dem Angehörigen-Entlastungsgesetz mit großer Mehrheit zugestimmt. Damit kann das Gesetz in wesentlichen Teilen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Zu den wesentlichen Änderungen des Gesetzes gehört, dass Sozialhilfeträger künftig auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern erst dann zurückgreifen dürfen, wenn deren Bruttoeinkommen 100 000 Euro übersteigt. Umgekehrt gilt dies auch für Eltern von volljährigen pflegebedürftigen Kindern. „Damit werden die meisten Angehörigen von pflegebedürftigen Personen zukünftig finanziell spürbar entlastet“, sagte dazu Sozialministerin Ursula Nonnemacher.
Ob das Gesetz die Länderkammer passieren würde, war bis zum Schluss offen, da nach den ursprünglichen Plänen des Bundes die entsprechenden Kosten – und hier geht es um eine jährliche Summe von 300 Mio. Euro – allein durch die Länder und Kommunen zu tragen gewesen wären. Nachdem sich aber in letzter Minute die Bundesregierung mit einer Protokollerklärung zu ihrer finanziellen Mitverantwortung bekannt hat, war der Weg frei, dass auch Brandenburg diesem Gesetz zustimmen konnte. Auf Grundlage der Zahlen aus 2018 könnten derzeit mehr als 7.000 Familien in Brandenburg von dieser Neuregelung profitieren.
Nonnemacher betonte am Freitag in Potsdam: „Das ist ein wichtiges Signal an die Familien, die mit der zunehmenden finanziellen Belastung in der Pflege zu kämpfen haben. Bundesweit steigen die Eigenanteile. Aufgrund des Nachholbedarfs in den neuen Bundesländern bei der Bezahlung der Pflegekräfte spüren wir diese Steigerungen in Brandenburg noch einmal stärker. Diesem ersten Schritt müssen nun weitere folgen, damit Pflege für die Zukunft gerüstet ist und nicht zur Armutsfalle für die betroffenen Menschen und ihre Angehörigen wird. Ich setze auch große Hoffnungen in die am Donnerstag von allen Ländern in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz beschlossenen Vorschläge und Maßnahmen: Die Leistungen der Pflegeversicherung müssen schnell an die aktuelle Situation angepasst und erhöht werden. Und wir brauchen ein Finanzierungssystem in der Pflege, dass die von den Betroffenen zu leistenden Eigenanteile begrenzt und berechenbar macht. Wir fordern den Bund auf, dies gemeinsam mit uns Ländern zu erarbeiten.“
Aus Sicht der Menschen mit Behinderungen hat das Gesetz noch weitere erfreuliche Punkte: So entfällt künftig auch eine Heranziehung oder Zahlungspflicht unterhaltspflichtiger Eltern von Volljährigen bei Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX ab 2020 vollständig und es wird mit der künftigen Einführung eines sogenannten „Budgets für Ausbildung“ eine wichtige Forderung der Länder im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben erfüllt.