Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass Betreute und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Menschen auf Antrag an der kommenden Europawahl teilnehmen dürfen. Dieser Entscheidung war ein Eilantrag von Abgeordneten der Bundestagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und der FDP vorausgegangen.
Hintergrund ist, dass bestehende Wahlrechtsausschlüsse für behinderte Menschen mit einer Betreuung in allen Angelegenheiten und für Menschen, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, für verfassungswidrig erklärt wurden. Die Streichung dieser Wahlrechtsauschlüsse sollte zum 1. Juli 2019 in Kraft treten. Somit wäre eine Teilnahme an der Europawahl jedoch nicht möglich gewesen.