Damit Patienten, die auf eine außerklinische Intensivpflege angewiesen sind, künftig besser versorgt werden, soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die entsprechenden Rahmenbedingungen definieren. Diesen Arbeitsauftrag aus dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) hat der G-BA mittlerweile aufgegriffen und das Beratungsverfahren eingeleitet. Die neuen Vorgaben zur ärztlichen Verordnung von außerklinischer Intensivpflege sollen helfen, Fehlanreize in der Versorgung zu beseitigen und die individuelle bedarfsgerechte Versorgung der Betroffenen zu stärken.
Anlässlich des nun eingeleiteten Beratungsverfahrens für die Erstfassung der neuen Richtlinie erklärt Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Veranlasste Leistungen: „Der G-BA hat vom Gesetzgeber den Auftrag erhalten, den äußerst komplexen Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege zu konkretisieren und im Sinne der Pflegebedürftigen auszugestalten. Um den Betroffenen eine Pflegesituation zu bieten, die möglichst viel Selbstbestimmung eröffnet und zugleich eine gute Versorgung bietet, wird es qualitätssichernde Anforderungen geben. Diese werden sich insbesondere auf die Zusammenarbeit der Leistungserbringer beziehen, auf die besondere Qualifikation der verordnenden Ärztinnen und Ärzte sowie auf die Aufgabe, das patientenindividuelle Therapieziel festzustellen. Teil des neuen Leistungsanspruchs wird es beispielsweise auch sein, dass bei den künstlich beatmeten Patientinnen und Patienten zukünftig mit jeder Verordnung geprüft wird, ob eine Entwöhnung von der Beatmung möglich ist oder nicht, um bestehende Potenziale besser zu erkennen und auf die Entwöhnung gezielter hinzuwirken.“
Die Umsetzungsfrist für den G-BA sei mit zwölf Monaten sehr knapp bemessen, darauf habe man im Gesetzgebungsverfahren eindringlich hingewiesen. Umso wichtiger sei es jetzt, dass die Träger- und Patientenorganisationen des G-BA zügig beraten. Vorfestlegungen gebe es nicht, auch wenn es in der Öffentlichkeit immer wieder anderslautende Befürchtungen gegeben habe. Sobald in den Gremien des G-BA ein weitgehend konsentierter Regelungsentwurf vorliegt, werde man eine breite Fachöffentlichkeit auffordern, sich in einem strukturierten Stellungnahmeverfahren zu den geplanten Details zu äußern.