Um besonders verletzliche Personengruppen wie pflegebedürftige Menschen zu schützen, setzen die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) jedwede Form der körperlichen Untersuchung aus. „Die MDK-Gemeinschaft hat festgelegt, dass zum Schutz der pflegebedürftigen und vorerkrankten Menschen ab sofort keine persönlichen Begutachtungen in Pflegeheimen und in eigener Häuslichkeit zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgen“, so Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Stattdessen werden die Medizinischen Dienste die Einstufung in Pflegegrade auf Basis der bereits vorliegenden Informationen und eines ergänzenden Telefoninterviews mit den Pflegebedürftigen bzw. ihren Bezugspersonen vornehmen. Auf diese Weise sollen der zeitnahe Leistungsbezug und die damit verbundene Versorgung sichergestellt werden. Darüber hinaus würden auch für andere Begutachtungsanlässe alternative Vorgehensweisen festgelegt, die eine Begutachtung ohne körperliche Untersuchung ermöglichen und damit die Versorgung des Versicherten sicherstellen.