Rahmenbedingungen müssen verbessert werden

In der Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) schreibt der Bundesgesetzgeber eine Schlüsselzahl zwischen Ausbildungsplätzen und Lehrkräften von mindestens 20:1 vor, wobei es den Ländern explizit möglich ist, eine bessere Regelung zu treffen. Das Land Berlin hat sich in der Pflegeausbildungs- und Schulverordnung auf ein Verhältnis von 20:1 festgelegt und plant eine Überprüfung im Jahr 2026. Für die Ausbildung bedeutet das die Finanzierung einer Lehrkraft für 20 Auszubildende. Damit hat sich die Situation vor allem für Pflegeschulen, die bisher in erster Linie Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger:innen ausgebildet haben, erheblich verschärft, da hier zuvor noch ein Schlüssel von 15:1 galt. Mit dem Auslaufen der vorherigen Ausbildungsgänge in diesem Jahr bekommen die Pflegeschulen und die Lehrenden diese Verschlechterung nun voll zu spüren.
„Die Erhöhung der Ausbildungszahlen in der Pflege im Land Berlin darf nicht zu Lasten der Ausbildung gehen. Durch die Reduzierung der Anzahl der Lehrenden im Verhältnis zur Anzahl der Auszubildenden wird es zu einer Vergrößerung der Klassen kommen. Dadurch verringert sich die Ausbildungsqualität und die bereits jetzt schon hohe Abbruchquote wird noch weiter steigen“, mahnt Swantje Kersten, Vorstandsvorsitzende des DBfK Nordost, an.
Jannik Müller, stellvertretender Vorsitzender des DBfK Nordost und selbst Lehrer in der Pflegeausausbildung, erklärt die dringend notwendige Anpassung: Mit der neuen Pflegeausbildung wird ein kompetenzfördernder Unterricht gefordert. Das bedeutet, dass die Auszubildenden ihre berufliche Handlungskompetenz durch das Übertragen von selbständig Erlerntem auf andere Pflegesituationen erlangen sollen. Um die Auszubildenden darauf vorzubereiten, müssen wir als Lehrende also die individuellen Lernbedarfe jeder:s einzelnen Auszubildenden ermitteln und differenziert fördern. Das ist mit einem Schlüssel von 20:1 vollkommen illusorisch, vor allem in Anbetracht der immer größer werdenden Heterogenität unter den Lernenden in Bezug auf Sprache und Schulabschluss. Hinzu kommt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Praxisbegleitung einen deutlich höheren Umfang als zuvor hat, woraus sich ein zusätzlicher Förderungsbedarf ergibt. Von diesen erweiterten und personalintensiveren Anforderungen sind auch die Pflegeschulen betroffen, die bisher vor allem Altenpfleger:innen ausgebildet haben. Hier galten bisher Schlüsselzahlen, die teilweise ein Verhältnis von bis zu 9:1 aufwiesen. Der BBG-Betriebsrat geht unter der aktuellen Situation von einer weiteren Verschärfung des Fachkräftemangels in der Pflege und Verschlechterung der pflegerischen Versorgung im Land Berlin aus. „Wer gut ausgebildete Pflegefachpersonen haben möchte, die für die zukünftigen Herausforderungen im Pflegeberuf gewappnet sind, der darf bei den Rahmenbedingungen in der Ausbildung nicht sparen“, unterstreicht Swantje Kersten die Verantwortung des Landes Berlin und fordert ein schnelles Handeln. „Die für das Jahr 2026 geplante Evaluation der Schlüsselzahl kommt viel zu spät“, sind sich Kersten und Müller einig. „Der neue Senat muss sich dem Anliegen der Berliner Lehrenden in der Pflegeausbildung annehmen und die Berliner Pflegeausbildungs- und Schulverordnung schleunigst anpassen. Eine Schlüsselzahl von 15:1 ist das Minimum für eine gute Pflegeausbildung“, ergänzt Jannik Müller abschließend.

Zum Positionspapier des BBG-Betriebsrats.

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