VdK: Kritik an IPReG

Der Sozialverband VdK wirft der Große Koalition vor, die Corona-Krise zu missbrauchen, indem sie im Schnellverfahren ein verfassungsrechtlich bedenkliches Gesetz durchpeitschen wolle: IPReG. Das Gesetz zur Intensivpflege schränkt die Selbstbestimmung von bestimmten Patientengruppen ein. Trotz lautstarker Kritik wird der Entwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vom Bundesrat am heutigen Freitag, 27. März, in erster Lesung beraten. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK Verena Bentele dazu: „Gerade jetzt ist eine gute Versorgung zu Hause ein Glück für viele Menschen. Es ist zynisch und schäbig, daran im Windschatten der Corona-Krise zu rütteln. Hier wird die aktuelle Krise missbraucht mit dem Ziel, ein menschenunwürdiges Gesetz an der Öffentlichkeit vorbei im Schnellverfahren zu beschließen.“ Laut Gesetzentwurf können Krankenkassen immer noch über den Aufenthaltsort von Intensivpflegepatientinnen und -patienten entscheiden. Menschen, die beatmet werden, müssten fürchten, gegen ihren Willen eingewiesen zu werden. Die Krankenkassen hätten ein Interesse an einer stationären Versorgung. Sie sei kostengünstiger, gefährde aber das persönliche Wohlergehen der Betroffenen. „Es darf nicht sein, dass intensivpflegerische Versorgung nur noch dann zu Hause stattfindet, wenn die Medizinischen Dienste der Krankenkasse nach eigenem Gutdünken so entscheiden. Einem Menschen in Intensivpflege und ihren Angehörigen ist das nicht vermittelbar. Niemand darf gegen seinen Willen in stationäre Einrichtungen eingewiesen werden“, so Bentele. Zudem dürften keine höheren Kosten auf Betroffene zukommen, das Arbeitgebermodell mit Pflege- und Assistenzkräften müsse weiter bestehen bleiben, so Bentele weiter.

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