Pflegekammer NRW

Der Landtag hat am 24. Juni 2020 das Gesetz zur Errichtung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Sie soll die Qualität der Pflege sichern, Standards für eine gute Berufsausübung festlegen und überwachen sowie Fort- und Weiterbildungsangebote entwickeln. Minister Laumann wird innerhalb von 40 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes die Mitglieder für den Errichtungsausschuss berufen. Der Errichtungsausschuss hat die Aufgabe, die Pflegekammer als moderne Selbstverwaltungsbehörde und berufsfachliche Interessenvertretung der Pflege aufzubauen. Er kann auf die Vorarbeit eines Pflegefachlichen Beirats, der das Ministerium in den letzten Monaten beraten hat, zurückgreifen und wird bei rechtlichen Fragestellungen vom Ministerium unterstützt. Die Landesregierung stellt für den Aufbau der Pflegekammer zudem insgesamt fünf Millionen Euro zur Verfügung, damit diese schuldenfrei starten kann. Langfristig soll sich die Kammer aus Mitgliedsbeiträgen und Gebühren finanzieren.

Vorheriger Artikel
Nächster Artikel

Weitere Artikel

Letzte Beiträge