Laut Robert Koch Institut (RKI) sollen Pflegefachpersonen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, bei Personalknappheit trotz Infektion arbeiten dürfen, wie der deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) berichtet. Dieser fordert, dass die Gesundheit der Mitarbeitenden nicht zusätzlich gefährdet werden dürfe. „Die Gesundheit der Pflegenden in der Langzeitpflege und in den Krankenhäusern muss mit gleicher Priorität geschützt werden wie die aller anderen Bürgerinnen und Bürger auch“, so Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK. „Bislang kann niemand einschätzen, wie hoch das Risiko für Spätfolgen ist, wenn eine Infektion nicht ernst genommen wird. Insbesondere wenn die infizierten Pflegefachpersonen in der Versorgung von COVID-19-Patient/innen eingesetzt werden, sind sie extrem belastet und damit zusätzlich gefährdet.“
Der Einsatz von positiv getesteten Pflegefachpersonen im Krankenhaus dürfe dem RKI zufolge nur bei gravierendem Personalmangel erfolgen. Bedingung sei, dass die Pflegefachpersonen keine Symptome aufweisen, FFP2-Masken bei der Arbeit tragen und ausschließlich infizierte Patienten versorgen. Laut DBfK bleibt dabei unklar, was ein ‚gravierender Mangel‘ ist. „Der DBfK lehnt die Beschäftigung von infizierten Pflegenden grundsätzlich ab, unabhängig davon ob sie messbare Symptome aufweisen oder nicht“, so Bienstein. Für Einrichtungen in der Langzeitpflege gelte laut RKI, dass positiv getestete Beschäftigte keine Bewohnerinnen und Bewohner versorgen dürfen. Allerdings könne bei Personalmangel die Quarantänezeit bei Verdachtsfällen auf sieben Tage verkürzt werden, damit die Pflegefachpersonen schneller eingesetzt werden können. Aus der Praxis würde man man allerdings hören, dass auch in der Langzeitpflege infiziertes Personal eingesetzt werde, um infizierte Bewohnerinnen und Bewohner zu versorgen. Auch berichteten Pflegende, dass auf Tests verzichtet wird, um so die Versorgung sicherzustellen.
Nach Ansicht des DBfK sind auch bei Verdachtsfällen die Quarantäneregeln einzuhalten, da dies vor allem dem Schutz der Menschen mit Pflegebedarf dient. „Sollte die Anzahl von Pflegenden einer Einrichtung in Quarantäne oder mit nachgewiesener Infektion so hoch werden, dass eine sichere Versorgung nicht mehr möglich ist, müssen sich Träger, Gesundheitsämter, Kommunen und gegebenenfalls die Heimaufsicht zusammensetzen, um Lösungen zu finden. Das muss jetzt bereits vorbereitet werden“, fordert Bienstein.