Rechte pflegender Angehöriger

Vielfach gehen Angehörige bei der Pflege an ihre Grenzen und darüber hinaus. Lohn gibt es für Familienangehörige und andere ehrenamtlich tätige Personen, wie z.B. Nachbarn, nicht oder nur in geringem Maße. Deshalb ist es sachgerecht, dass der Gesetzgeber wenigstens für Versicherungsansprüche gegen die Sozialversicherung sorgt.

Gerade die Vielfalt der Ansprüche für Pflegende macht es aber für den Einzelnen schwierig, seine Ansprüche zu kennen und in Anspruch zu nehmen. Oftmals werden deshalb unterstützende Leistungen von den Pflegenden nicht wahrgenommen.

Im Einzelnen wird auf folgende Leistungen eingegangen:

  • Auskunftsrechte, dauerhafte Pflegeberatung, kostenlose Pflegekurse
  • Auszeit vom Beruf durch Freistellung, Pflegezeit und Familienpflegezeit
  • Auszeit von der Pflege mithilfe von Verhinderungs-, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag
  • Soziale Absicherung durch Unfall-, Renten-, Arbeitslosenversicherung

WALHALLA
128 Seiten, 12,95 Euro
ISBN 978-3-8029-4078-1

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