Wie die Nürnberger Nachrichten Mitte Juli berichtet haben, wollen der ADAC und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft die sogenannte Reha-Lücke zulasten von Unfallopfern schließen. Denn, so ist man sich wohl einig, es dürfe zwischen einer akuten Behandlung nach einem Unfall und der Rehabilitationsmaßnahme keine Pause entstehen. So zumindest wurde es im Vorfeld des Verkehrsgerichtstages in Goslar, der vom 17. bis 19. August stattfindet, gefordert. „Je früher ein Schwerverletzter eine Rehabilitationstherapie beginnt, desto besser sind seine Aussichten, sich wieder erfolgreich in Beruf und Alltag einzugliedern“, betonte der Sprecher des Gesamtverbandes der
Deutschen Versicherungswirtschaft, Christian Siemens laut der Zeitung. Auch der ADAC betont, dass der frühzeitige Start von Rehamaßnahmen unabdingbar sei. Alle Beteiligten – von Unfallopfer über Anwalt und Reha-Dienstleister – müssten so schnell wie möglich in Maßnahmen und Behandlungen eingebunden werden. Aktuell, so berichten die Nürnberger Nachrichten weiter, schlössen sich Reha-Behandlungen oft nicht direkt an die Akutbehandlung an. Die Versicherungswirtschaft habe deshalb ein Testprojekt mit der Akademie der Unfallchirurgie initiiert, das die Zusammenarbeit zwischen Kliniken und KFZ-Versicherern verbessern soll. Mit dabei sind drei Kliniken in Hannover, Regensburg und Münster.
Quelle: Medienspiegel ADAC