In Deutschland gibt es rund 200 stationäre Einrichtungen für neurologische Rehabilitation, 30 davon in NRW. Diese Kliniken sehen sich derzeit von zwei Vorhaben des Gesetzgebers massiv bedroht.
Wer sich eine schwere Kopfverletzung zuzieht oder einen Schlaganfall erleidet, der ist im Anschluss an seine Akutversorgung im Krankenhaus auf eine neurologische Rehabilitation angewiesen. Diese medizinische Behandlung in speziell dafür ausgestatteten Rehakliniken ist unerlässlich, um bleibende Folgeschäden bei den Betroffenen zu verhindern oder zu mindern. „Das Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege des Bundesgesundheitsministeriums beinhaltet bislang ausschließlich Maßnahmen und Finanzmittel für Akutkrankenhäuser und Pflegeheime. Rehakliniken werden von der Politik zurzeit schlichtweg vergessen“, äußert sich Dr. Ursula Becker, Sprecherin und Gründungsmitglied der Landesarbeitsgemeinschaft Neurorehabilitation NRW (LAG), besorgt. Sie befürchtet, sollte das Gesetzesvorhaben so umgesetzt werden, dass Pflegekräfte massiv aus den Einrichtungen für Rehabilitation abwandern werden. Die Folge wäre die Schließung einzelner Abteilungen oder sogar ganzer Kliniken, was für die Patienten nicht abschätzbare Folgen hätte. Becker fordert deshalb von Berlin, die Maßnahmen des Sofortprogrammes umgehend auf die Kliniken für Rehabilitation in Deutschland auszuweiten.
Eine weitere Forderung ist, dass Rehabilitationskliniken Pflegeberufe ausbilden dürfen – denn das sei bislang im neuen Pflegeberufegesetz vom 17. Juli 2017 nicht vorgesehen. Die Rehabilitation komme in der Ausbildung schlichtweg nicht vor. Rehakliniken seien hier klar im Nachteil gegenüber Akuthäusern und Altenheimen im Kampf um qualifiziertes Personal. Für Becker ist es deshalb unerlässlich, dass das Pflegeberufegesetz zwingend um die Ausbildungsstätte Rehabilitationsklinik erweitert wird.