Selbstbestimmung und Teilhabe zwischen IPReG und BTHG

Welche Möglichkeiten der Selbstbestimmung und der Teilhabe gibt es für Menschen in der außerklinischen Intensivpflege? Der ALS-mobil e.V. lädt zu dieser Thematik zum Online-Meeting am 28. Februar 2021 ein: „Liebe Betroffene, Angehörige, Freunde und engagierte Mitstreiter, im August 2019 wurde der erste Entwurf zum Gesetz für außerklinische Intensivpflege veröffentlicht. Ein harter Kampf von vielen Selbsthilfevereinen begann, um den Grundsatz ambulant vor stationär zu schützen. Um die Selbstbestimmung der Betroffenen bei der Wahl der Versorgungsformen und dem Aufenthaltsort zu erhalten. Das GKV- IPReG wurde im Juli 2020 beschlossen. Die Leitlinien und Rahmenempfehlungen werden derzeit im Auftrag des Gesetzgebers vom GBA erarbeitet. Constantin Grosch als Vorstandsmitglied der DGM und Mitglied des GBA wird über das GKV- IPReG referieren und den aktuellen Stand erläutern. Er wird uns aber auch informieren, wie wir selbst aktiv werden können. ALS-mobil eV wird einen kurzen Überblick zu den Teilhabemöglichkeiten über verschiedene Kostenträger geben.  Wir sind keine „Pflegefälle“, sondern in erster Linie Menschen mit Bedürfnissen und einem sozialen Umfeld, dem wir nicht ständig zur Last fallen wollen. Deshalb freuen wir uns sehr, dass Marcus Rietz vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. über das Bundesteilhabegesetz referiert. Dem Verein wurde die Umsetzungsbegleitung dieses Gesetzes übertragen. Seit 2020 gibt es erhebliche Änderungen im BTHG, die auch uns erheblich eingeschränkten Betroffenen neue Möglichkeiten der Teilhabe geben.“

Anmeldung per Email an:

kontakt@als-mobil-meeting.de

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