Sparen auf Kosten behinderter Kinder

Trotz ausführlicher Informationen von rehaKIND e.V. hat die AOK Niedersachsen den Vertrag zur Tracheostomaversorgung neu verhandelt und im Ergebnis die Altersgrenze für Kinder bis zwölf Jahre definiert und dazu die Vergütung der Kinderversorgung im Vergleich zum bisherigen Vertrag um circa 15 Prozent gesenkt.

Vor allem bei Kindern gehen die maßgeblichen Entwicklungsprozesse weit über das zwölfte Lebensjahr hinaus, erst recht bei Kindern mit Einschränkungen. Selbst im Strafrecht sind entsprechende Altersgrenzen vorgesehen, die die Besonderheiten von Kindern und Jugendlichen oder sogar bei Heranwachsenden bis zum 21. Lebensjahr berücksichtigen. Schon seit längerem kritisiert der Verein rehaKIND diese willkürlich gesetzen Altersgrenzen. Sie sind weder gesetzlich noch medizinisch begründbar.

www.rehakind.com

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