Versorgung von Schlaganfall-Patienten gefährdet

In einer gemeinsamen Presseinformation kritisieren die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft (DSG) das aktuelle Urteil des Bundessozialgerichtes vom 19. Juni 2018 (B1 KR38/17 R und B1 KR 39/17 R). Die Schlaganfallexperten beider Gesellschaften sehen damit die flächendeckende Versorgung bei akuten Schlaganfällen in Deutschland in Gefahr. Bisher können Krankenhäuser für die spezialisierte Schlaganfallversorgung eine gesonderte Vergütung erhalten. Voraussetzung ist unter anderem, dass sie besonders schwer betroffene Patienten im Bedarfsfall spezieller Eingriffe innerhalb von 30 Minuten reiner Transportzeit in ein hierfür qualifiziertes überregionales Zentrum verlegen können. Im neuen BSG-Urteil wurde festgelegt, dass diese Zeitspanne bereits ab der Entscheidung zum Transport gelten soll. „Was sich zunächst nach einer Verbesserung für die Patienten anhören mag, bedeutet tatsächlich eine gravierende Gefahr für die Versorgung. Selbst in Ballungszentren können 30 Minuten wie vom BSG definiert häufig gar nicht eingehalten werden“, so Professor Dr. med. Armin Grau, 1. Vorsitzender der DSG. Der Präsident der DGN Professor Dr. med. Gereon R. Fink, befürchtet: „Wenn dieses Zeitkriterium als Strukturvorgabe nicht Tag und Nacht erfüllt werden kann, erhalten die Krankenhäuser die gesonderte Vergütung für keinen ihrer Patienten mehr, obwohl nur fünf bis maximal zehn Prozent der Patienten weiterverlegt werden müssen. Etliche Krankenhäuser mit funktionierenden regionalen Stroke Units könnten sich dann aus der Schlaganfallbehandlung zurückziehen, was die Schlaganfallversorgung in der Fläche gefährden würde.“ Bisher besteht in Deutschland ein gut funktionierendes Netzwerk aus regionalen Stroke Units und Schlaganfallzentren, an denen auch alle neurochirurgischen und neuroradiologischen Leistungen vorgehalten werden. Beide Experten fordern, dass jetzt die Vorgaben für den Transport in ein Schlaganfallzentrum rasch neu formuliert werden, gegebenenfalls unter Einschaltung des Bundesministeriums für Gesundheit.

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