DB Regio AG investiert in nicht barrierefreie Züge

Achtzehn neue Doppelstocktriebzüge KISS wurden von der DB Regio AG aktuell bestellt. Diese sind für Rollstuhlfahrer nicht selbstständig nutzbar. Beim „Runden Tisch für mobilitätseingeschränkte Reisende“ Ende Oktober in Kiel wurden die anwesenden Verbände aus der Selbsthilfe und Wohlfahrtspflege vor vollendete Tatsachen gestellt.

„Wir wurden jetzt darüber informiert, dass diese Züge im Gesamtwert von 220 Millionen Euro nicht barrierefrei und somit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nicht befahrbar sind“, so Heike Witsch, BSK-Expertin für barrierefreien ÖPNV beim Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. Bereits im Eingangsbereich der Züge sei eine fest verbaute Rampe mit einer 15-prozentigen Steigung. Für Rollstuhlfahrer stelle das ein unüberwindbares, gefährliches Hindernis dar. Zudem schließe sich in der Mitte des Eingangs eine ebene Wendefläche mit einem Durchmesser von gerade mal 117 Zentimetern an, gesetzlich vorgeschrieben sind allerdings 150 Zentimeter. Zum Rollstuhlfahrer-Stellplatz führt dann noch einmal eine Rampe mit 15 Prozent Steigung. Handbetriebene Rollstühle (Aktivrollstühle) können nur in Kippstellung auf den Hinterrädern die Rampen nutzen. Bei der Fahrt auf allen vier Rädern und bei Elektrorollstühlen ohne verstellbare Fußstützen setzen die Fußstützen auf. „Nicht nur für Rollstuhlfahrer ist diese Konstruktion gefährlich, auch für Fahrgäste mit Rollator, blinde oder sehbehinderte Fahrgäste, Eltern mit Kinderwagen und Fahrgäste mit schwerem Gepäck kann der Einstiegsbereich zur Falle werden“, betont Witsch. Die Einstiegssituation ist bei allen Wagen gleich.

Bei der Sitzung im Oktober haben die anwesenden Verbandsvertreter von BSK, DMSG, Lebenshilfe, SoVD und VDK vor der Umsetzung der jetzt vorgestellten Pläne gewarnt und Nachbesserungen empfohlen. Lediglich den Einbau eines Hubbodens will der Zughersteller prüfen, alle weiteren Vorschläge wurden abgelehnt. „Die DB Regio AG verstößt mit dieser Anschaffung gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 9, wonach alle geeigneten Maßnahmen zu treffen sind, um für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen den Zugang zu Transportmitteln zu gewährleisten. Das muss politische Konsequenzen haben“, so Witsch. Die Deutsche Bahn hingegen betont sogar die Eignung für Rollstuhlfahrer: Deutsche Bahn

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