Hohe Eigenleistungsanteile durch das IPReG!

Am 2. Juli soll im Bundestag die zweite und dritte Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG stattfinden. Nahezu alle Betroffenenverbände haben sich kritisch zur Gesetzesvorlage geäußert. Denn das geplante Gesetz birgt allerlei unschöne Überraschungen. So wird im Gesetzestext aus der aktuell bestehenden „Behandlungspflege“ zum Beispiel die „medizinische Behandlungspflege“. Sebastian Lemme (SHV – Forum Gehirn) erklärt, was den Unterschied ausmacht: „Die ‘Behandlungspflege‘ schaut auf den erkrankten Menschen. Sie gewährt dem erkrankten Menschen alle Pflegemaßnahmen, die durch die Krankheit begründet sind als Leistungen der Krankenversicherung. Die ‚medizinische Behandlungspflege‘ sind Maßnahmen aus einem Katalog der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die medizinische Behandlungspflege schaut nicht auf den Menschen, sondern nur auf die Maßnahme. Wenn die Maßnahme nicht im Katalog steht, dann wird sie nicht erstattet. Behandlungspflege erstattet alle Pflegemaßnahmen, die medizinische Behandlungspflege nur die Maßnahmen, die der Gemeinsame Bundesausschuss zulässt.“

Außerdem weist Sebastian Lemme darauf hin, dass Bewohner der Phase F weiterhin von hohen Eigenleistungsanteilen durch das IPReG bedroht seien: „Der wesentliche Anteil der Bewohner von Phase F Einrichtungen ist dekanüliert. Nach der aktuellen Regelung des IPReG soll im Falle einer Besserung des Gesundheitszustands die Übernahme der Kosten der vollstationären Versorgung nur als eine freiwillige Leistung der jeweiligen Krankenkasse erfolgen. Wir gehen davon aus, dass keine Krankenkasse die Versorgungskosten als eine freiwillige Leistung erbringen wird. Im Ergebnis werden die dekanülierten Betroffenen in Phase F Einrichtungen auch weiterhin davon ausgehen müssen, mit hohen Eigenleistungsanteilen belastet zu werden. Wir haben in unserer Stellungnahme gefordert, dass die Krankenkassen als Träger der gesundheitlichen Rehabilitation weiterhin zur Kostenübernahme für die Versorgung der Betroffenen verpflichtet bleiben. Damit erhalten unsere Betroffenen die erforderliche Versorgungssicherheit.“

Eine Videoaufzeichnung der Anhörung zum IPReG am 17. Juni im Gesundheitsausschuss, an der die Öffentlichkeit wegen der Corona-Krise nicht teilnehmen konnte und die nachts ausgestrahlt wurde, finden Sie hier.

Im Mitschnitt des Parlamentarischen Abends, den der SHV – Forum Gehirn im Vorfeld der Anhörung veranstaltet hat, wird deutlich, welche einschneidenden und unwürdigen Veränderungen Betroffenen drohen, wenn das Gesetz in seiner aktuellen Version verabschiedet würde.

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