IPReG – grundsätzliche Überarbeitung notwendig

Die ArGe „Fachgesellschaften und Verbände der außerklinischen Intensivpflege“ fordert Wahlfreiheit und gleiche Versorgungsqualität für außerklinisch intensivpflegebedürftige Patienten jeglichen Krankheitsbildes.
 
Nach Ansicht der ArGe „Fachgesellschaften und Verbände der außerklinischen Intensivpflege“ ist davon auszugehen, dass der aktuelle Referentenentwurf Rehabilitations- und Intensivpflege Stärkungsgesetz (IPReG) in seiner Mehrheit in einen Gesetzesentwurf übergehen wird. Gerade deshalb bedarf das neue „Papier“ einer erneuten kritischen Betrachtung. Zumal die durch das BMG proklamierten Ziele wie „Verbesserung von außerklinischer Intensivversorgung“ und „Verhinderung von Missbrauch“ wohl auch durch den aktuellen Entwurf praktisch nicht erreicht werden können, wie sich die  ArGe in einer aktuellen Stellungnahme zu dem neuerlichen Vorstoß des BMG äußert. Vielmehr übergäbe die Bundesregierung mit dem IPReG den Kostenträgern ein Steuerungs- und Machtinstrument, unter welchem die betroffenen Menschen zukünftig leiden werden. Die ArGe  beschäftigt sich daher mit der praktischen Umsetzung des Entwurfes sowie der Bedeutung für die Betroffenen und die pflegenden Fachkräfte.
 
Die vollständige Stellungnahme lesen Sie in der kommenden Ausgabe der Fachzeitschrift beatmetleben 1/20, die noch vor Weihnachten erscheint. Eine erste rechtliche Einschätzung finden Sie auf beatmetleben.de 

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